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KG, 08.08.1996 - 25 W 4019/96 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer 20/10-Entwurfsgebühr für einen Notar; Auslegung des Auftrags zur Herstellung eines Vertragsentwurfes durch einen Notar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.04.1996 - 82 T 232/94
- KG, 08.08.1996 - 25 W 4019/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 64
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11
Notarkosten: Vergütung des Entwurfs eines nicht beurkundungsbedürftigen …
Die übrigen zu § 145 KostO ergangene, veröffentlichte Rechtsprechung befasst sich nicht mit der vorliegenden Problematik (vgl. u.a.: OLG Stuttgart/Senat Justiz 1986, 91 - § 145 Abs. 3 KostO; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 KostO, jedoch im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; OLG Köln JurBüro 1997, 604 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 und 3 KostO im Zusammenhang mit einem Ehe- und Erbvertrag; OLG Dresden JurBüro 1999, 42 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; OLGR Köln 1999, 235 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; KG Berlin FGPrax 2003, 188 - Voraussetzungen des § 145 Abs. 3 KostO im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; KG Berlin NJW-RR 1997, 64 - zu den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag, die auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn der zugleich mit dem Auftrag auf Entwurf gestellte Antrag auf Beurkundung vor Entwurfsaushändigung zurückgenommen oder das Verlangen auf Beurkundung in ein solches auf bloße Entwurfsaushändigung geändert wird.).